Schon einmal beobachtet, wie Handwerker fahren?


Morgens in Deutschland. Berufsverkehr. Stadtauswärts, ein Handwerkerfahrzeug. Es tuckert mit 45 km/h bis zum Ortsausgangsschild. Dann wird es langsam schneller. Schließlich rödelt der Fahrer mit 90 km/h durch die Landschaft.

Endlich eine Lücke im Gegenverkehr und das Ding überholt. Es dauert aber nicht lange und schon trifft man auf den nächsten Handwerker. Und wieder trödelt dieser Kübel mit gemächlichen 90 Sachen vor sich hin. Und man weiß genau, habe ich den überholt, erwartet mich nach der nächsten Kurve wieder so ein Langsamfahrer. Kommt ein Ort, touren sie gemächlich schon gefühlte 100 km vor den Ortseingangsschild runter, um mit 45 km/h durch den Ort zu rutschen.

Abends in die Gegenrichtung. Man zuckelt mit 100 km/h auf der Landstraße heimwärts. Plötzlich überholt ein Handwerkerfahrzeug mit gefühlten 150 km/h. Am Ortseingangsschild braust es so rein und bremst sich auf 70 Sachen runter. So 200 m vor dem Ortsende wird wieder beschleunigt.

Was ist los? Bricht hinter mir ein Vulkan aus? Ach nein, die Handwerker haben Feierabend. Da haben sie es plötzlich eilig, während sie am Morgen Zeit haben, um irgendwo hin zu kommen.

Was die Juristen in der 24. KW erheiterte


Zunächst geht es hier um einen Verteidiger, der den Saal mit seinem Klienten verlässt. Das kann ein Verfahrensfehler sein, weshalb ein Urteil aufgehoben werden kann. Da fällt einem doch gleich der NSU-Prozess ein. Hat da nicht ein Verteidiger den Saal verlassen, weil irgendjemand über ihn  gelacht hat?

Ja und in diesem Zusammenhang hat hier ein Terrorismusexperte einen Brief von Frau Zschäpe analysiert. Hier heisst es: “Die großen Themen des fast 30 Seiten langen Briefes sind Essen, das Zeitverbringen im Vollzug…Trivial sind ihre Klagen über die Verpflegung im Gefängnis.” Was wundert er sich? Dafür muss man sicher nicht Experte sein. Da hilft es, mal das Kachelmann-Buch zu lesen, speziell seine Erfahrungen mit dem Knast. Den ganzen Tag irgendwo eingesperrt sein, und die einzige Abwechslung ist das Essen. Diese Themen dürfte auch der Experte in Briefen verwenden, wenn man ihn längere Zeit schmoren lässt. Aber nachdem in den Zeitungen die Frisur, die Kleidung, Bewegungen ausgewertet werden, warum nicht auch Briefe. Nur: Wie kam er an ihn?

Ja und dann der Beitrag mit dem verheißungsvollen Titel: “Die Inaugenscheinnnahme durch einen Polizeibeamten”, der hier zu lesen sein sollte. Leider wird die Neugier nicht befriedigt, der Link führt ins Nichts. Dafür berichtet der Kollege dann hier, dass er nun viel Platz zum Speichern seiner Notizen hat, er hat sich ein großes, ein sehr großes Speichergerät zugelegt. Vergisst er soviel? Wahrscheinlich nicht, aber er hält sich so viel vor, für den Fall aller Fälle.

Schließlich zeigte diese Woche wieder, dass Anwälte in eigener Sache nicht besser handeln, als Nichtjuristen. Hier wird berichtet, dass sich ein Anwalt erpressen ließ und 67.000 Euronen abließ, bevor er wegen der Forderung von weiteren 150.000 Euro zur Polizei ging. Er ließ sich erpressen, wegen sexueller Beziehungen zu einer 16-Jährigen. Aber, so die Meinung in diesem Beitrag, ihm wäre gar nichts passiert. Er hätte vielleicht mal einen Rechtsanwalt konsultieren sollen?

Wenn die Brauerei sich an Verträgen versucht


Das kann schief gehen. Bei manchen jedenfalls. Die sich den Rechtsanwalt sparen wollen.

Zwei reifere Damen übernahmen ein Lokal. mit samt Einrichtung und einen Brauerei-Darlehensvertrag. Rückzuzahlen durch Mindestabnahmemengen. Bei Nichteinhaltung ist dann zum Schluss Geld zu zahlen, oder ein neuer Vertrag abzuschließen. Wurde  so zwischen der Brauerei und der Mädels-GbR vereinbart.

Im vorliegenden Fall hatten die Mädels es eigentlich leicht. Nach 5 Jahren sollte der Rest auf den Vorbesitzer fallen, der noch eine separate Kneipe hat.

Die 5 Jahre sind rum. Es sind 4.000 Euronen offen. Die Mädels wollen mit der Kneipe umziehen. Also macht die Brauerei mit den Mädels einzeln (!) eine Aufhebung zum vorherigen Vertrag als Vereinbarung, von den 4.000 Euronen die Hälfte zu übernehmen und der Rest geht auf den Vorbesitzer. Gleichzeitig schließen sie einen neuen Vertrag für eine neue Einrichtung und die Altschulden. Jetzt aber Laufzeit 8 Jahre und höhere Abnahmen.

Lösung? Die Brauerei angeschrieben, dass die Aufhebungsvereinbarungen Mist sind. Denn der Darlehens-Vertrag lautete auf die Mädels-GbR und nur diese kann auch die Aufhebung unterschreiben. Die Einzelvereinbarungen sind damit hinfällig. Und im übrigen sind auch keine zu schließen, weil ja schon geregelt ist, dass der Rest auf den Vorbesitzer geht.

Und weil damit die Übernahme der Altverbindlichkeiten entfällt, ist der neue Vertrag entsprechend anzupassen.

Es dauerte nicht lang, bis die Post von der Brauerei kam. Die Aufhebung wurde aufgehoben, die Mädels wurden von den Altschulden frei gestellt. Der neue Vertrag wurde angepasst: niedrigere Mindestabnahme und nur 5 Jahre Laufzeit.

Wobei die Kneiperinnen Glück hatten. Hoffentlich überlegen sie in Zukunft, was sie unterschreiben, bzw. dass sie vorher den Anwalt fragen.

Was sind Tricksereien bei der Steuer?


Das Jahressteuergesetz 2013 kann nun wohl verabschiedet werden. Naja, immerhin haben wir schon Juni.

In der Berichterstattung dazu heißt es: Tricksereien wird ein Riegel vorgeschoben.

Was sind Tricksereien? Wenn das Gesetz es erlaubt, Steuern zu sparen? Sind wir dann alle Trickser? Wer gegen Steuergesetze verstößt, durch unrichtige oder unvollständige Angaben zu wenig Steuern bezahlt, ist kein Trickser. Das ist ein Steuerhinterzieher. Dazu wird nichts in dem Gesetz geregelt.

Schon die Wortwahl bei der Berichterstattung ist Programm. Trickser sind alle Steuerzahler, denn wer zahlt schon freiwillig Steuern. Und wenn es heißt, es werden Steuerschlupflöcher gestopft oder Tricksereien verhindert, dann geht es nur um ein:

Mehr Steuern einnehmen.

Also Vorsicht, wenn der Staat von Tricksereien spricht. Da meint er nicht die großen Steuerhinterzieher, sondern die kleinen Steuerzahler.

Schornsteinfeger bringen Glück?


Naja, dazu müsste man erst mal einen finden.

In einer Baugenehmigung heisst es, dass wegen der Heizung eine Bescheinigung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers zu bringen ist. Die Genehmigung stammt aus dem letzten Jahr.

Ab diesem Jahr wurde der “Markt” der Feger liberalisiert, man soll sich seinen Feger selbst aussuchen dürfen. Also mal eingegeben bei Google “Feger und Ort”. Unter den ersten Treffern die örtliche Schornsteinfegerinnung.

Auf der Seite auch eine Liste mit allen Innungsmitgliedern. Toll, aber auf den zweiten Blick Mist. Da steht z.B. nach dem Namen: Kehrbezirk 12. Aber eine Übersicht, wo dieser Bezirk ist? Denkste.

Also einfach mal angefangen, die Liste abzutelefonieren. Haben die Feger schon mal gehört, das man ans Telefon gehen sollte? Eher nicht. Anrufbeantworter? Kennen sie wahrscheinlich nicht.

Die Innung direkt angerufen. Endlich. Aber es ist die Kreishandwerkerschaft. Die Dame kennt das Dilemma, es rufen sehr oft bei ihr Leute an und suchen die Feger. Aber die gehen nun mal nicht ans Telefon.

Dann weitergesucht und einige mit Handynummer gefunden. Auch das bleibt erfolglos. Erst der Dritte geht an das Teil. Aber nein, trotz Liberalisierung könne er das nicht bescheinigen, er könne nur kehren. Ab 2013 gibt es auch keine zuständigen, sondern bevollmächtigte Kehrer. Und wer an diesem Ort das ist, wisse er nicht. Aber er hat einen tollen Tipp: Mal bei den Nachbarn klingeln und fragen, ob die wüssten, wie der Feger heisst.

Toll. Also mal recherchiert. Die Kehrbezirke in Sachsen werden durch die Landesdirektion ausgeschrieben und vergeben. Auf deren Seiten geforscht. Da steht in den Pressemitteilungen, dass mal ein Kehrbezirk in dem Ort neu vergeben wurde. Aber eine Liste der Bezirke und dazugehörigen Kehrer? Fehlanzeige.

Liberalisierung, Öffnung, mal was bekannt geben, das Internet nutzen, ans Telefon gehen oder Anrufbeantworter einsetzen, oder das Handy nicht nur irgendwo eintragen lassen, sondern auch benutzen? Die Schornsteinfeger sind wohl im heute und hier noch nicht angekommen.

Zum Schluss wurde das Bauamt gebeten, den bevollmächtigen Kehrer zu benennen. Mal sehen, ob die vom Amt das rausbekommen.

Wenn einstweilige Verfügungen dem Antragsteller auf die Füße fallen


Der Prozessgegner stellt neben dem Hauptsacheverfahren noch einen Antrag auf einstweilige Regelung des Zustandes durch Verfügung. Das Landgericht erlässt die Verfügung nach mündlicher Verhandlung durch Urteil.

Dagegen wird für die Mandantschaft Berufung eingelegt. Nachdem die Vollziehungsfrist abgelaufen war, fiel auf, dass durch die Gegenseite die Verfügung nicht zugestellt wurde. Daher wurde neben der Berufung auch beim Landgericht der Antrag auf Aufhebung der Verfügung wegen veränderter Umstände gestellt.

Zunächst verhandelte das OLG. Klare Sache, mangels Vollziehung nahm die Gegenseite den Antrag hinsichtlich der Verfügung zurück.

Anschließend wurde beim LG in der Hauptsache weiter verhandelt, wobei in der Ladung ausdrücklich auch der Aufhebungsantrag genannt wurde. Dort wurde nun wegen des Aufhebungsantrages Erledigung erklärt. Das Gericht wollte davon zunächst nichts wissen. Das sei doch durch das OLG bereits entschieden und dort auch kostenmäßig erfasst.

Nachdem die dazu vorhandene Rechtsprechung dem Gericht übermittelt wurde, änderte es seine Meinung. Es teilte mit, dass es die Rechtsauffassung des Antragsgegners teilt, die Gegenseite möge nun erklären, ob sie sich der Erledigung anschliesst.

Das war eine teure Angelegenheit:

  • Antragsverfahren mit mündlicher Verhandlung
  • Berufungsverfahren mit mündlicher Verhandlung
  • Aufhebungsverfahren mit mündlicher Verhandlung

Gegenstandswert etwas über 30.000,00 EUR für jedes der Verfahren. Egal wie die Hauptsache ausgeht, für irgendjemanden auf der Gegenseite war das eine sehr teure Angelegenheit.

 

 

Rechtsanwältin for Prasident, äh Oberbürgermeisterin


In Hoyerswerda stehen Wahlen an, nicht nur in Deutschland. In der kleinen Stadt wird dieses Jahr der Oberbürgermeister neu gewählt. Der Amtsinhaber stellt sich seiner Wiederwahl.

Aber auch andere Kandidaten treten an. Etliche Bewerber werden von den bekannten Parteien aufgestellt. Wobei manche hier noch nicht vertreten sind. Die AfD, die Alternative für Deutschland ist noch nicht in Sicht. Vielleicht beim nächsten Mal.

Aber eine Kollegin, Frau Rechtsanwältin Katrin Kiefel möchte als unabhängige Kandidatin antreten, wie hier berichtet wird. Anwälte in politischen Ämtern? Warum nicht, zumindest haben sie vielleicht mehr Ahnung, als manch anderer Bewerber. Steuerberater wären auch nicht schlecht, die sollen ja rechnen können.

Wir drücken die Daumen, vielleicht haben wir bald eine Frau Oberbürgermeisterin.

Wenn das Inkassobüro Lotto spielt


In einer Abmahnangelegenheit wurde zwar freiwillig die Unterlassungserklärung abgegeben, aber Ansprüche auf Schadenersatz wurden zurück gewiesen. Auch das Inkassobüro wurde darüber unterrichtet.

Nun folgt ein Schreiben mit Anlage. Da kann der Mandant ankreuzen, ob er

  • A) schnell zahlt und einen Bonus bekommt
  • B) er eine Stundung benötigt
  • C) er Raten zahlen will

Im Anschreiben heißt es, das Spiel kann beginnen und der Mandant könne gewinnen. Keine Ahnung, welche humoristische Anwandlung die gerade haben. Aber der Mandant nimmt

  • D) er zahlt weiterhin nicht.

So ein Pech aber auch in der Inkassolotterie.

Was die Juristen in der 21. KW erheiterte


Zunächst die Beamtenbeleidigung, die es, wie hier berichtet wird, ja nicht wirklich gibt. Aber dafür gab es gleich mal 6 Monate auf Bewährung. Für die Worte Idiot und Rassist gegenüber einem Ordnungshüter. Wobei “Idiot” wohl nicht so schlimm war, wie ”Rassist”.

Lange Wartezeiten auf einen Arzttermin waren hier ein Thema. Nun, hier im Osten ist das nichts ungewöhnliches. Da vergeben Augenärzte nur einmal im Halbjahr an einem Tag Termine für das kommende halbe Jahr. Und nur, wer ein Messer im Auge zu stecken hat, wird im Notdienst behandelt. Auch ein Nervenarzt hat derartige Terminvergaben im Programm. Und da muss man Stunden warten, weil die Schwestern nicht eine Terminvergabe machen, sondern auch die bestellten Patienten abarbeiten. Kein Wunder, wenn hier so viele Bekloppte rumlaufen.

Und schließlich wird hier berichtet, dass eine als Abmahnkanzlei bekannte Rechtsanwaltsgesellschaft mittlerweile 46 Anwälte auf dem Briefpapier aufzählt. Also da muss sich was ändern. Wir werden unseren eigenen Abmahnverein gründen und dann auch so viele Anwälte einstellen. Aber nein, wir bleiben lieber auf der anderen Seite und versuchen weiter, den Abmahnern das Geschäft zu vermasseln.

 

Erfolgreiche Klage gegen lange Verfahrensdauer?


Was auch immer erfolgreich bedeutet.

Wie hier berichtet wird, sei jemand beim Bundesfinanzhof erfolgreich gewesen, weil das Verfahren vor dem Finanzgericht überlang war.

Naja, der Kläger bekam keine Entschädigung. Soviel zum Thema Erfolg. Der BFH stellte fest, dass bei für Rechtskundige erkennbarer Erfolglosigkeit des Verfahrens keine Entschädigung ansteht. Vielmehr besteht die Wiedergutmachung im Erlass der Entscheidung. Nämlich der Klageabweisung. Noch so ein Erfolg, der wohl keiner ist.

Und möglicherweise werden demnächst alle überlangen Verfahren abgebügelt, indem man sie für erfolglos erklärt und die klageabweisenden Urteile erläßt. Denn die Erfolglosigkeit muss für Rechtskundige erkennbar sein. Der Laie wundert sich und der Fachmann staunt.