Rechtsanwältin der Dr. Schöne+Pfuhl-Schubert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Annett Drewitz hilft den Menschen auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts. So ist sie vor Arbeitsgerichten mit Kündigungsschutzklagen und vor Sozialgerichten mit der Überprüfung von Leistungsbescheiden tätig.
Darüber hinaus vertritt sie Familien, Eltern, Mütter, Väter und Kinder im Familienrecht.
Annett Drewitz studierte an der TU Dresden und schloss das erste Staatsexamen 2003 erfolgreich ab.
Sie war dann als Referendarin tätig und beendete diese Zeit mit dem Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 2005. Ein Jahr später wurde sie zur Rechtsanwältin bestellt.
Seit 2010 ist Frau Rechtsanwältin Drewitz Fachanwältin für Arbeitsrecht.