St. Pfuhl-Schubert

Diplom-Jurist, Geschäftsführer der Dr. Schöne+Pfuhl-Schubert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Steffen Pfuhl-Schubert vertritt als Anwalt schwerpunktmäßig Mandanten, die im weitesten Sinne mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das sind unter anderem Strafrechtsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldsachen und Verkehrsdelikte.

Durch die enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafangelegen-
heiten mit hoher fachlicher Kompetenz bearbeitet werden.

Steffen Pfuhl-Schubert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Er erhielt seinen Abschluss als Diplom-Jurist 1993. Nach dem Abschluss des Referendariats legte er erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab.

Steffen Pfuhl-Schubert wurde 1996 zum Rechtsanwalt bestellt. Er trat 1998 in unsere Kanzlei ein.

Seit 2009 ist Herr Pfuhl-Schubert Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.