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	<description>Rechtsanwälte + Steuerberater</description>
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		<title>Das leidige Thema der sogenannten Interessenkollision</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 06:25:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[S. Pfuhl-Schubert]]></category>
		<category><![CDATA[Interessenkollision]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die Kanzleierfahrung zeigt, tritt nachfolgend geschilderter Fall durchaus häufiger auf: In einer Zwei-Mann-GmbH zerstreiten sich die Gesellschafter, weil Gesellschafter A der Auffassung zuneigt, Gesellschafter B ruhe sich auf seinen Lorbeeren aus, tue nichts, was wiederum für den GmbH-Zweck nicht &#8230; <a href="http://www.r24.de/rechtsanwalt/das-leidige-thema-der-sogenannten-interessenkollision.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Kanzleierfahrung zeigt, tritt nachfolgend geschilderter Fall durchaus häufiger auf:</p>
<p>In einer Zwei-Mann-GmbH zerstreiten sich die Gesellschafter, weil Gesellschafter A der Auffassung zuneigt, Gesellschafter B ruhe sich auf seinen Lorbeeren aus, tue nichts, was wiederum für den GmbH-Zweck nicht förderlich sei. Nachdem sich persönliche Differenzen Jahre nicht nur aufgestaut, sondern weiter vertieft haben, reicht es Gesellschafter A (der gleichzeitig Geschäftsführer ist); er beraumt eine Gesellschafterversammlung an, in der Gesellschafter B quasi von der GmbH ausgeschlossen, d. h., seine Geschäftsanteile eingezogen werden.</p>
<p>Dies gefällt Gesellschafter B naturgemäß überhaupt nicht, er bedient sich anwaltlichen Beistandes zur Feststellung, dass die Beschlussfassung über die Einziehung der Geschäftsanteile unwirksam sei. Es wird das zuständige Gericht angerufen, was Gesellschafter A veranlasst, sich seinerseits auch anwaltlichen Beistandes zu versichern, der sich sowohl für die GmbH als auch für Gesellschafter A bestellt.</p>
<p>Der anwaltliche Vertreter des Gesellschafters B ist im Verfahren der Meinung, der anwaltliche Vertreter der GmbH und des Gesellschafters unterläge einer sogenannten Interessenkollision, womit er wohl das Verbot der Berufsausübung bei sogenannten widerstreitenden Interessen nach § 43 a BRAO bzw. § 3 BORA meint. Zumindest in den Ohren des Gesellschafters B klingt der Vorwurf seines Anwaltes sicherlich nicht schlecht, wenn er seinem Kollegen auf der Gegenseite standeswidriges Verhalten unterstellt.</p>
<p>Eine Interessenkollision, oder korrekt ausgedrückt, das Verbot der Tätigkeit bei widerstreitenden Interessen, liegt hingegen nicht vor. Bei einer sogenannten Zwei-Mann-GmbH führt die Ausschließung eines Gesellschafters oder eben die Einziehung der Geschäftsanteile  zur einer alleinigen Übernahme der Gesellschaft durch den anderen Gesellschafter.</p>
<p>Es besteht damit also „Personenidentität“  zwischen der GmbH und Gesellschafter A, da Gesellschafter B durch den Beschluss nicht mehr GmbH-Gesellschafter ist bzw. nicht (mehr) als solcher gilt. Das also vom jeweiligen anwaltlichen Vertreter des Gesellschafters B immer wieder herbeibemühte  Interessenkollisions-Argument  kann also schon grundsätzlich nicht existieren. Die Intentionen von Gesellschafter A und der GmbH sind gleichgerichtet und nicht widerstreitend.</p>
<p>Das ändert sicherlich nichts an der Verpflichtung eines jeden anwaltlichen Vertreters, sich in jeder Lage des Verfahren kritisch die Frage zu stellen, ob oder in welchem Umfang möglicherweise später widerstreitende Interessen auftreten können. Und genau dies geschieht dann, wenn sich die Einziehung der Geschäftsanteile oder die Ausschließung des Gesellschafters, und sei es durch gerichtliche Entscheidung, als unwirksam herausstellt.</p>
<p>Wenn also feststeht, dass sich Gesellschafter B noch im Boot GmbH befindet, sollte sinnvollerweise auf eine weitere Vertretung der GmbH und Gesellschafter A gleichzeitig verzichtet werden (s. hierzu auch AnwBl 11/2009, S. 734 ff.)</p>
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		<title>Wenn der Richter keine Lust hat&#8230;</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 08:08:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[J. Schöne]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Streitwert]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230;merkt man das an dem Streitwert. Wenn sich die Anwälte einig sind, fragt der Richter zu dem von einem der Rechtsanwälte vorgeschlagenen Streitwert und setzt ihn dann fest. In einigen speziellen Verfahren wird es von Amts wegen geprüft. Im Zivilrecht ist &#8230; <a href="http://www.r24.de/rechtsanwalt/wenn-der-richter-keine-lust-hat.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;merkt man das an dem Streitwert. Wenn sich die Anwälte einig sind, fragt der Richter zu dem von einem der Rechtsanwälte vorgeschlagenen Streitwert und setzt ihn dann fest. In einigen speziellen Verfahren wird es von Amts wegen geprüft.</p>
<p>Im Zivilrecht ist dagegen vieles möglich. Ist ein Verfahren beim Landgericht anhängig, kann es schon geschehen, dass der Streitwert niedriger angesetzt, um das Verfahren an das Amtsgericht zu schieben.</p>
<p>Die Begründungen sind vielfältig. Diese hier zeugt von besonderer Chuzpe: In einem Streit zwischen zwei Unternehmen (!) meint der Richter, dass der Streitwert definitiv weniger als 5.000 EUR ist:</p>
<p>&#8220;Abgesehen davon, dass hier zum Umsatz und Gewinn der Beklagten keine Anhaltspunkte vorliegen, erscheint der festgesetzte Streitwert im Hinblick darauf, dass der Monatsverdienst nicht weniger Arbeitnehmer unter 3.000,- EUR liegt, alles andere als niedrig.&#8221;</p>
<p>Ah ja, bemessen wir also künftig die Streitwerte nach der Gehaltshöhe des Richters. Es ist ihm nur noch folgendes mit auf dem Weg zu geben: Falls er mehr verdienen möchte, sollte er sich beruflich verändern.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wenn die Polizei ermittelt …</title>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 08:23:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[S. Pfuhl-Schubert]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[… kann man sich leider nicht darauf verlassen, dass man als Betroffener und Zeuge über seine Rechte aufgeklärt wird. Es erscheint der Mandant und teilt mit, eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts einer begangenen Unfallflucht erhalten zu haben. Es &#8230; <a href="http://www.r24.de/strafrecht/wenn-die-polizei-ermittelt.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>… kann man sich leider nicht darauf verlassen, dass man als Betroffener und Zeuge über seine Rechte aufgeklärt wird.</p>
<p>Es erscheint der Mandant und teilt mit, eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts einer begangenen Unfallflucht erhalten zu haben. Es wird, wie in solchen Fällen üblich, verfahren, Akteneinsicht beantragt und gleichzeitig der vorladenden Polizeidienststelle mitgeteilt, dass der Mandant zur Beschuldigtenvernehmung nicht erscheinen wird und dass auch nicht, wenigstens nicht vorläufig, beabsichtigt ist, zum Sachverhalt Ausführungen zu machen.</p>
<p>Es vergeht dann geraume Zeit, bis von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Akte zur Einsicht freigegeben und übersandt wird. Aus der Akte ergibt sich dann sehr Erstaunliches:</p>
<p>In Kenntnis der Tatsache, dass der Betroffene keine Aussagen machen wird, hat der mit der Ermittlung beauftragte Polizeibeamte die Ehefrau des Mandanten angerufen, sie in ein Gespräch verwickelt und in diesem Zusammenhang abgefragt, wer denn das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt gelenkt habe. Die Ehefrau entgegnete darauf, sie könne sich an den Fall erinnern, da sie zum einen Fahrzeuginsassin und ihr Mann der Fahrer gewesen sei.</p>
<p>Nun sollte es jedem Polizeibeamten im Rahmen seiner Ausbildung zweifellos vermittelt worden sein, dass ein Recht für Ehegatten oder Familienangehörige, das Zeugnis zu verweigern, nicht nur schlechthin existent ist, sondern auch keinesfalls grundlos existiert. In den schriftlichen Ausführungen des Polizeibeamten findet sich dann auch mit keinem Wort etwas davon, dass die Ehefrau vor ihrer telefonischen Befragung zu ihrem Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden sei.</p>
<p>Der Fahrzeugführer, zu dessen Lasten angeblich ein Unfall geschehen sein soll, lässt sich dahingehend ein, weder den Fahrer noch den Beifahrer erkannt zu haben. Die Aussage der Ehefrau dürfte wegen des Fehlens einer zwingend gebotenen Belehrung im Verfahren nicht verwertbar sein. Ob die Ehefrau in einem Gerichtsverfahren, spätestens vom Gericht ordnungsgemäß belehrt, aussagen wird, kann immerhin bezweifelt werden.</p>
<p>Angesichts dessen darf man also durchaus gespannt darauf sein, welche Entscheidung die Staatsanwaltschaft für die Fortführung des Verfahrens trifft. Im vorliegenden Falle war also die Polizei, obschon sie die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu unterstützen hat, eher der Verteidigung dienlich.</p>
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		<title>Keine schnelle Scheidung</title>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 08:08:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[A. Drewitz]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer hierzulande eine schnelle Scheidung – im Gegensatz zu seinem Noch-Ehegatten – anstrebt, hat schlechte Karten. Oft wird das Scheidungsverfahren durch das von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleichsverfahren verzögert. Der nicht scheidungswillige Ehegatte kann sein übriges dazu tun, indem er verspätet &#8230; <a href="http://www.r24.de/familienrecht/keine-schnelle-scheidung.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer hierzulande eine schnelle Scheidung – im Gegensatz zu seinem Noch-Ehegatten – anstrebt, hat schlechte Karten. Oft wird das Scheidungsverfahren durch das von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleichsverfahren verzögert.</p>
<p>Der nicht scheidungswillige Ehegatte kann sein übriges dazu tun, indem er verspätet sämtliche Auskünfte einreicht oder gegenüber der Rentenversicherung verzögert an seiner Kontenklärung mitwirkt.</p>
<p>Zu guter letzt kann er dann auch noch durch die Verweigerung des Rechtsmittelverzichtes die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses weiter nach hinten verschieben. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens ist nur dann möglich, wenn das Verfahren länger als zwei Jahre dauert.</p>
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		<title>Diese Technik!</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 09:12:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[J. Schöne]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Unsere Firewall ist in die Jahre gekommen. Wir haben da einen kleinen blauen Kasten, der fleißig alles überwachte und Schädliches von uns fernhielt. Also musste neue Technik her. Das Gerät kam. Handbuch in Englisch auf CD. Die so genannte Firmware &#8230; <a href="http://www.r24.de/internetrecht/diese-technik.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unsere Firewall ist in die Jahre gekommen. Wir haben da einen kleinen blauen Kasten, der fleißig alles überwachte und Schädliches von uns fernhielt. Also musste neue Technik her.</p>
<p>Das Gerät kam. Handbuch in Englisch auf CD. Die so genannte Firmware zum Einstellen im Gerät in Englisch. Also an den Lieferanten geschrieben und um deutsche Anleitung gebeten. Die Antwort lautet: &#8220;Leider besitzen wir momentan keine ausführliche Anleitung für dieses Gerät. Wir bieten momentan nur eine &gt;Schnellstartanleitung&lt; auf deutsch an.&#8221;</p>
<p>In dieser Schnellstartanleitung steht, stecken Sie Stecker in Steckdose, wenn Lampen blinken, dann geht. Also sehr hilfreich.</p>
<p>Im Selbstversuch wurde das Gerät neingerichtet und anschließend mit Dummy-Viren getestet. Gibt es bei <a href="http://www.heise.de" target="_blank">Heise.de</a> als Test.</p>
<p>Unzählige Tests später das Ergebnis: Die Viren kamen immer durch. Lediglich eine Nachricht konnte erzeugt werden, dass sich hier Viren befinden. Wenn man diese Nachricht der Firewall lesen konnte, hatte man auch schon den Virus.</p>
<p>Jetzt wird der Lieferant sich kümmern müssen. Auch um die Frage, ob zur Erfüllung des Vertrages eine deutschsprachige Bedienungsanleitung gehört. Bzw. ob das Fehlen einer solchen ein Mangel ist.</p>
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		<title>Schlafende Richter</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 08:50:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beamtenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Richter]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht musste sich tatsächlich mit einem Fall eines „schlafenden Richters“ befassen und das nicht zum ersten mal. Das Gericht wies allerdings die Beschwerde eines Betroffenen mit der Behauptung, der Richter sei unfähig gewesen, der Verhandlung zu folgen, ab. Es kann &#8230; <a href="http://www.r24.de/beamtenrecht/schlafende-richter.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht musste sich tatsächlich mit einem Fall eines „schlafenden Richters“ befassen und das nicht zum ersten mal. Das Gericht wies allerdings die Beschwerde eines Betroffenen mit der Behauptung, der Richter sei unfähig gewesen, der Verhandlung zu folgen, ab.</p>
<p>Es kann erst davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft, wenn andere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise Schnarchen. Selbst bei einem „Hochschrecken“ soll es sich allenfalls um „einen die geistige Aufnahme nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf“ handeln.</p>
<p>Ein Autofahrer im Sekundenschlaf kann Schlimmes anrichten. Und ein Richter? Hat er z.B. bei einem Strafverfahren etwas Entlastendes überhört? Oder bei einem Zivilverfahren ein Umstand &#8220;verschlafen&#8221;, der über den Ausgang des Verfahrens entscheiden könnte? Also auch ein Richter im Sekundenschlaf kann Schlimmes anrichten.</p>
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		<title>Bagatellisieren</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 08:49:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das bedeutet, etwas zu verniedlichen, als geringfügig oder unbedeutend hinzustellen. In einer hiesigen Tageszeitung wird über einen verurteilten Straftäter mit Fußfessel berichtet. Dabei schien dem Reporter der Täter mit seiner Fußfessel wichtiger zu sein, als die Tat. Denn die bagatellisierte der Schreiber. &#8230; <a href="http://www.r24.de/strafrecht/bagatellisieren.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das bedeutet, etwas zu verniedlichen, als geringfügig oder unbedeutend hinzustellen.</p>
<p>In einer hiesigen Tageszeitung wird über einen verurteilten Straftäter mit Fußfessel berichtet. Dabei schien dem Reporter der Täter mit seiner Fußfessel wichtiger zu sein, als die Tat. Denn die bagatellisierte der Schreiber.</p>
<p>Der Verurteilte fühlte sich belästigt, weil der hinter ihm Fahrende Lichthupe gab und Stinkefinger zeigte. Also legte er grundlos eine Vollbremsung hin. Der Nachfahrende kam zum Stehen. Das darauf folgende Fahrzeug nicht mehr. &#8220;Es gab ein paar Leichtverletzte&#8221;.  Ja, es hätten auch ein paar Tote sein können, was soll&#8217;s.</p>
<p>Natürlich fragt man sich, wieso der Täter dafür mit Knast und Fußfessel bestraft wurde. So ganz nebenbei bringt der <del>Reporter</del> Schreiber auch dafür die Antwort. Es gab vorher schon ein paar Verurteilungen wegen Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz.</p>
<p>Nun, solche Bagatellisierungen sind mittlerweile ja schon normal. Man denke nur an den Bombenleger, der als Dagobert Duck durch die Medien rauschte. Und der heute in Veranstaltungen lächelnd darüber gegen Geld berichten darf.</p>
<p>Wenn sich aber mal eine Sportlerin zur Wehr setzt und einen Schmutzfinken aus der Anonymität holt, dann ist das Geschrei groß.</p>
<p>Täterschutz statt Opferschutz?</p>
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		<title>Blitzer kontra Tachograf</title>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 08:24:04 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsübertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Radar]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Mandanten wird vorgeworfen, er sei mit einem Abschlepp-LKW innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren. Zum Beweis wird das übliche Radar-Messfoto vorgelegt, welches besagten LKW mit einer männlichen Person am Steuer zu einer bestimmten Uhrzeit darstellt. Die Einsicht in die &#8230; <a href="http://www.r24.de/verkehrsrecht/blitzer-kontra-tachograf.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Mandanten wird vorgeworfen, er sei mit einem Abschlepp-LKW innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren. Zum Beweis wird das übliche Radar-Messfoto vorgelegt, welches besagten LKW mit einer männlichen Person am Steuer zu einer bestimmten Uhrzeit darstellt.</p>
<p>Die Einsicht in die Verwaltungsakte zeigt keine besonderen Auffälligkeiten oder Anhaltspunkte dafür, dass das Messgerät irgendwelche Fehlfunktionen aufweist oder nicht korrekt in Betrieb genommen wurde.</p>
<p>Allerdings und erstaunlicherweise ergibt die Analyse des Fahrtenschreiberblattes, dass, selbst unter Zugrundelegung bestimmter Zeittoleranzen, die auf der Tachografenscheibe verzeichnete Geschwindigkeit zum vorgeworfenen Zeitpunkt des Geschwindigkeitsverstoßes auf dem Messfoto überhaupt nicht passt und noch dazu Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der um eine bestimmte Uhrzeit gemessene LKW eigentlich gar nicht am Messort befindlich gewesen sein kann.</p>
<p>Auch wenn das Messverfahren Traffipax-Speedophot bereits seit Jahren eingeführt und unter generell auch zuverlässig funktionieren mag, ist es genauso immer sinnvoll, kritisch sich die Frage zu stellen, ob im speziellen Einzelfall die Messung wirklich ordnungsgemäß erfolgt oder zumindest nach den Grundsätzen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafprozessrechtes beweissicher vorgeworfen werden kann.</p>
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		<title>Jetzt heben sie völlig ab</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 10:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[J. Schöne]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der Umsatzsteuer wird etwas klargestellt. Das kann bei dem Dickicht ja manchmal helfen. Jetzt stellen sie klar, dass das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet auch mit anderen, die Gelangensbestätigung ersetzenden Dokumenten, aus denen die erforderlichen Angaben &#8230; <a href="http://www.r24.de/steuerrecht/jetzt-heben-sie-vollig-ab.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der Umsatzsteuer wird etwas klargestellt. Das kann bei dem Dickicht ja manchmal helfen.</p>
<p>Jetzt stellen sie klar, dass das Gelangen des Liefergegenstands in das übrige Gemeinschaftsgebiet auch mit anderen, die <strong>Gelangensbestätigung</strong> ersetzenden Dokumenten, aus denen die erforderlichen Angaben hervorgehen, nachweisbar ist.</p>
<p>Früher hat man mal noch von Lieferbescheinigung, Versand- oder Empfangsbestätigung gesprochen. Nun erweitern wir den Wortschatz um Gelangensbestätigung.</p>
<p>Kein Wunder, wenn der Bürger seinen Staat nicht mehr versteht. Da bekommt das babylonische Sprachgewirr eine neue Bedeutung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Je älter, desto mehr Urlaub?</title>
		<link>http://www.r24.de/arbeitsrecht/je-alter-desto-mehr-urlaub.html?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=je-alter-desto-mehr-urlaub</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Apr 2012 10:54:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>R24 Blog</dc:creator>
				<category><![CDATA[A. Drewitz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsanspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht immer. Das Bundesarbeitsgericht hat durch Entscheidung vom 20.03.2012 erneut entschieden, dass die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer in einem Tarifvertrag, nämlich dem TVöd-AT, unwirksam ist. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht &#8230; <a href="http://www.r24.de/arbeitsrecht/je-alter-desto-mehr-urlaub.html">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht immer.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hat durch Entscheidung vom 20.03.2012 erneut entschieden, dass die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer in einem Tarifvertrag, nämlich dem TVöd-AT, unwirksam ist. Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Dabei kommt lediglich eine Anpassung „nach oben“ in Betracht, so dass unter Vierzigjährigen ein weiterer Urlaub zusteht.</p>
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