Freiheit für das W-Lan

Ein erster Schritt in die richtige Richtung:

Das Landgericht München I hat entschieden, dass WLAN-Internetzugänge beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin so angeboten werden dürfen, dass sie auch von anonymen Nutzern verwendet werden können. Anbieter kostenloser Hotspots müssen ihre Nutzer damit nicht identifizieren. Es ist damit unzulässig, wenn die Anbieter von kostenlosen Hotspots von den Nutzern noch eine Anmeldung oder Registrierung verlangen, damit der Zugang freigegeben wird.

Wer im Ausland schrankenloses W-Lan kennen lernen durfte, kann hoffen, das es auch bald in Deutschland solche Möglichkeiten gibt.

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