Die Passivlegitimation läßt die beklagte Partei erkennen. Fehlt sie, wurde anscheinend die falsche Partei verklagt und die Klage wird abgewiesen.Das gilt für alle Gerichte. Für alle?
Ein tja, Arbeitnehmer? Scheinselbständiger? Wie auch immer, er streitet vor Gericht in Bautzen auf Zahlung von Bezügen. Er legte Rechnung mit Steuerausweis und allen offiziellen Angaben, die eine Rechnung benötigt. Und zwar an die A-GmbH.
Aus welchen Gründen auch immer verklagt nun sein Rechtsanwalt die B-GmbH. Das Arbeitsgericht prüft zunächst die eigene Zuständigkeit. Dazu befragt es den Kläger, ob es seine einzigen Einkünfte seien. Die beklagte B-GmbH hatte vorgetragen, er ginge noch anderen Beschäftigungen nach. Der Kläger beteuert, er hätte nichts anderes. Die Beklagte wurde zwar geladen aber nicht angehört. Der Kläger wird nicht aufgefordert, Beweis anzubieten, z.B. durch Steuerbescheide. Statt dessen teilt das Gericht seine vorläufige Rechtsmeinung mit, es halte das Arbeitsgericht für zuständig. Aber die Beklagte könne ja gegen die am Sitzungsende folgende Entscheidung Beschwerde einlegen. Nur prüfte das Gericht nicht mal ansatzweise die Passivlegitimation.
Weiterlesen