Nicht an den Wänden. Da hängt meist nichts im Gerichtssaal. Nein, ein Künstler stand vor Gericht.
Vor einem Finanzgericht, um es genau zu formulieren. Es geht um die Frage von 7 oder 19 % Umsatzsteuer. Der Künstler benutzt eine Siebdruckmaschine zur Herstellung seiner Bilder.
Der Fiskus meint nun, dass zwar Originaldrucke und -stiche als Kunst mit 7 % versteuert werden. Aber ein Siebdruck sei keine Kunst und verweist auf die Vorschriften.