Ein neuer Beamter

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Es kommt vor, dass eben mal ein neuer Beamter im Finanzamt und damit beim Steuerberater auftaucht. Sei es, dass neu ausgebildete Beamte erscheinen oder umgezogene oder versetzte Beamte. Und wie Besen bringt auch ein neuer Beamter neuen Wind. Und mehr Arbeit.

Bei  Vermietungseinkünften in größerem Umfang wurde bisher immer mit Buchführungsprogramm gearbeitet. Die Auswertung, übertitelt mit „Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG“ wurde der Anlage V beigefügt und die Zahl als selbstermittelte Einkünfte eingetragen. Klappt schon seit Jahren. Aber, es kommt eben ein neuer Beamter.

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