Gewerbesteuer: Man kann es ja mal versuchen
Gewerbliche Unternehmen müssen bei ihren Kommunen Gewerbesteuer zahlen. Das mag in Ordnung sein.
Den so genannten Gewerbesteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest. Aufgrund dieser Festsetzung erhebt die Kommune sodann ihre Gewerbesteuer. Es wird schon seinen Grund haben, dass die Kommunen den Meßbescheid nicht selbst machen dürfen. Denn, dann wäre wohl die Fehlerquote bei den Bescheiden höher.
Das Finanzamt setzte für ein Unternehmen mit Datum 29.5.2013 für Zwecke der Vorauszahlung einen Messbetrag von 458 Euro fest. Aufgrund der Vorlage entsprechender Auswertungen und einem gestellten Antrag berichtigte das Finanzamt sodann den Messbetrag auf 0 Euro, knapp einen Monat später, mit Datum 20.6.2013.