Das Marktversagen bei Unfällen
Marktversagen? Es wurde mal über ein Urteil im Verkehrsrecht berichtet, das sich mit der Angemessenheit der Mietwagenkosten nach einem Unfall befasst. Dabei wurde festgestellt, dass der Geschädigte nicht in der Lage sein muss, das Marktversagen bei der Mietwagenpreisbildung zu korrigieren.
Nur mal so am Rande: für den Rechtsanwalt liegt Marktversagen bei Unfällen nicht nur beim Mietwagen vor. Letztens kam ein Mitarbeiter mit einem Kanzleiauto aus der Werkstatt mit dem Kostenvoranschlag. Der war in einem Briefumschlag. Auf dem Briefumschlag war handschriftlich eine Zahl notiert. Auf die Frage, was das bedeutet, antwortete er: