Das Gericht schlägt eine Einigung vor. Der Beklagte zahlt einen Teilbetrag. Damit könnte man den Rechtsstreit erledigen. Der Rechtsanwalt der Klägerin würde der Einigung jedoch nur zustimmen, wenn der Beklagte die gesamten Prozesskosten, gerichtlich und außergerichtlich übernimmt. Da meinte dann selbst der Richter, dass das wohl nicht angemessen sei.
Der Vergleich wird widerruflich mit Kostenaufhebung protokolliert. Dennoch argumentiert der Anwalt der Klägerin immer wieder, dass doch der Beklagte die gesamten Prozesskosten zu tragen hätte. Als er merkt, dass weder der Richter von seiner Meinung abrückt, noch der Rechtsanwalt des Beklagten einlenkt, macht er einen anderen Vorschlag zur Einigung. Wenn der Beklagte 75 % tragen würde, könnte seine Mandantschaft gleich zustimmen.
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