Strafrecht: Unfallflucht und Entziehung der Fahrerlaubnis
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis: Es entwickelt sich langsam zum Volkssport im Strafrecht: Beim Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz touchiert man mal eben ein geparktes Fahrzeug. Der Ruck und das Knirschen sind sowohl deutlich zu spüren als auch zu hören. Ein kurzer Blick in die Runde – niemand scheint es gesehen zu haben, der Kratzer am geliebten eigenen Fahrzeug ist schon schlimm genug. Also schnellstens sich vom Ort des Geschehens entfernen. Dieses System funktioniert häufig ohne Konsequenzen los. Manchmal aber auch nicht – nämlich dann, wenn der Unfall bzw. Parkplatzrempler zufällig von anderen beobachtet wird, die sich das Kennzeichen notieren und den Zettel hinter ein Wischerblatt des geschädigten anderen Fahrzeuges klemmen. Das ist meist der Beginn bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.