Nachweis für Unfallflucht?

  • Beitrags-Kategorie:Verkehrsrecht

Der Vorwurf einer sogenannten Verkehrs – Unfallflucht – § 142 StGB – setzt zwingend voraus, dass der Verkehrsunfall bemerkbar gewesen sein muss.

Es ist allerdings ein gefährlicher Trugschluss zu glauben, die Verteidigungsstrategie gegen  den Vorwurf der Unfallflucht würde erfolgreich sein, wenn man behauptet, man hätte die Kollisionsstelle nicht sehen können oder wegen lautem Radio das Knirschen der Kollision überhört.

Im Zweifel wird bei Unfallflucht gegebenenfalls durch Staatsanwaltschaft oder Gericht ein technischer Sachverständiger herbeigerufen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob der Unfall nur visuell oder akustisch bemerkbar war. Es geht auch darum, ob durch die Kollision ein Ruck entstanden ist, den man als Fahrzeuglenker hätte spüren müssen. Erfahrungen zeigen, dass der Nachweis für die Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte sehr häufig über die sogenannte taktile Bemerkbarkeit (ein Ruck beim Zusammenstoß) erbracht wird. Zwar funktioniert noch die Argumentation, dass man beim Rückwärtsfahren den Unfall nicht habe sehen können. Es geht auch möglicherweise die Verteidigung bei Unfallflucht, dass das eigene Fahrzeug sehr alt sei und beim Fahren Geräusche mache, der Zusammenstoß schlichtweg nicht gehört wurde. Jedoch genügt das einfache Behaupten, den Ruck habe man nicht gespürt, im Regelfall nicht. Dazu bedarf es konkreten und nachvollziehbaren Vortrages, der durchaus auch zum Erfolg führen kann.

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Mal eine schlichte Änderung? Wie wäre es mit den Steuern?

  • Beitrags-Kategorie:Steuerberater

Schlichte Änderung: die Abgabenordnung ist die Verfassung für das Finanzamt. Hier gibt es auch noch unentdecktes Land.

In Paragraf 172 Abs. 1 Satz 2 finden Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Machen Sie das mal. Z. B. wegen Ihrer Steuer. Beantragen Sie, das Sie schlicht weniger zahlen wollen.

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Früher war besser: Die Robe

Es wird Friedrich dem Großen zugeschrieben, ein Edikt zur Robe: dass die Anwälte lange schwarze Mäntel bis über das Knie tragen, auf dass man die Spitzbuben schon von weitem erkenne.

Später freundeten sich die Rechtsanwälte mit der Robe an. Trugen doch auch Richter und Staatsanwälte so ein Teil. Man sah also, wer der Spitzbube und wer der Anwalt auf der Ankalgebank war. Ach nein, nicht Spitzbuben, die stecken ja in der Robe. Nein, man sah, wer der Angeklagte war.

Heute wollen einige Anwälte nichts mehr von der Robe wissen. Und lassen ihre Mandanten im Stich, wenn sie wegen des Nichttragens von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Warum wollten sie dann Anwalt werden, wenn sie das Teil nicht tragen?

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Perverse Winkeladvokaten

  • Beitrags-Kategorie:Rechtsanwalt

Winkeladvokaten? Ein Prüfling in der Juristerei mogelt sich durch das Examen. Dann wird es nicht anerkannt, er beschreitet den Rechtsweg. Zum Schluß bekommt er das Examen und kann (vielleicht) auch als Anwalt arbeiten. Die Begründung des Gerichtes liest sich für Laien schwer: Weil er nicht darauf hingewiesen wurde, konnte er sich nicht darauf einstellen. Demzufolge kann man es ihm später nicht zum Vorwurf machen.

Jedoch gibt es dann dazu einen Kommentar: „Und wieder einmal wurde der absurde Beweis erbracht, dass sich die Winkeladvokatur als die allerhöchste Kunst eines perversen Berufsstandes erweist.“ Der Schreiber veröffentlicht seine Kommentare auf einer eigenen Seite, kann man hier lesen.

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Italien: da klingt alles schöner

  • Beitrags-Kategorie:Rechtsanwalt

Man sagt ja, und das nicht nur in Italien, Deutsch sei eine harte Sprache. Da ist was dran. Rechtsanwaltskanzlei. Das tut schon ein bisschen weh in den Ohren.

Studio Legale ist da wie Musik. Und Avvocato auf italienisch ist doch auch melodiöser als Rechtsanwalt auf deutsch. Hier einfach mal Firmenschilder in Italien von Anwälten und Kanzleien. Sind sie nicht schön anzusehen, die Schilder?

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Sach- und Rechtslage beim „Verkauf“ von Garagen

  • Beitrags-Kategorie:Verkehrsrecht

Verträge, in denen sich der bisherige Garageneigentümer verpflichtet, anderen Garagen zu verkaufen, ohne dass damit der darunter liegende Grund und Boden auch mit verkauft wird, sind nichtig, d. h. unwirksam. Dies hat zur Folge, dass durch einen solchen Vertrag  Käufer kein Eigentum an Garagen erwerben und somit Verkäufer auch keinen Anspruch auf einen Kaufpreis dafür haben. Andererseits riskieren sie, nicht nur Garagen entschädigungslos zu verlieren, sondern auch an den hälftigen Abbruchkosten von Garagen beteiligt zu werden.

Nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik, fortgeschrieben durch den Einigungsvertrag, konnten Erbauer von Garagen, ohne Grundstückseigentümer zu sein, tatsächlich Eigentum am Garagengebäude erwerben. Grundlage dieses Rechtes war ein sogenanntes gesetzliches Nutzungsrecht mit dem Eigentümer des darunter liegenden Grund und Bodens. Nach den Festlegungen des Einigungsrechtes haben allerdings Eigentümer der Garagen gesetzlich keine Möglichkeit, diese separat an Dritte zu veräußern.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch im Gebiet der neuen Bundesländer der gesetzliche Grundzustand irgendwann wieder hergestellt werden, wonach nur Derjenige Eigentümer eines festen Gebäudes sein kann, der auch Eigentümer des darunter liegenden Grund und Bodens ist.

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Bekomme ich Tariflohn?

  • Beitrags-Kategorie:Arbeitsrecht

Diese Frage wegen Tariflohn werden sich wohl viele Arbeitnehmer stellen. In der Regel ist Tariflohn höher als die sonst übliche Bezahlung bei nicht tarifgebundenen Betrieben. Deshalb hat der Gesetzgeber in verschiedenen Branchen die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen eingeführt. So soll Lohn-Dumping vermieden werden. Demzufolge können auch für Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Betrieben Tariflöhne gelten.

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Eine Arbeitnehmerin – Arbeitsnomadin?

  • Beitrags-Kategorie:Arbeitsrecht

Eine Arbeitnehmerin wird eingestellt. Sie war lange arbeitslos, der Mandant möchte es dennoch mit ihr versuchen. Sie hinterlässt den Eindruck, dass man eine Arbeitnehmerin trotz langer Arbeitslosigkeit einstellen kann.

Nach genau 4 Wochen flattert ein Krankenschein rein. Und ein Anruf, es täte ihr Leid, sie hätte sich schwer erkältet und wäre einige Tage außer Gefecht. Okay, kann man nichts machen. Eine Woche später dann wieder ein Anruf, die Nebenhöhlen wären entzündet, es dauert noch einige Tage länger. Dann kein neuer Anruf, nur noch Krankenschein und gleich für 14 Tage. Da konnte der Mandant nur noch die Reißleine ziehen und während der Probezeit kündigen.

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Einstweilige Verfügung vergeigt: Natürlich ist der andere Anwalt schuld

  • Beitrags-Kategorie:Rechtsanwalt

Die Einstweilige Verfügung ist schwierig. Der Mandant schrieb an seinen Gläubiger und meinte, er würde über seinen Anwalt prüfen lassen, ob dieser insolvent sei. Das empfand der Gläubiger als rufschädigend und beauftrage eine Anwältin mit Abwehrmaßnahmen. Diese schrieb zunächst den Mandanten an und forderte ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der wandte sich an uns.

Also wird der Anwältin unter Vorlage einer Vollmacht (!) mitgeteilt, dass keine solche Erklärung abgegeben wird. Was folgt, war eine einstweilige Verfügung. Davon erfuhren wir durch einen Anruf aus dem Sekretariat der Anwältin. Wo denn das Empfangsbekenntnis (EB) für die Einstweilige Verfügung bleibe. Fragt sich nur wo, es gab keine Post. Das klärte sich kurze Zeit später auf. Der Mandant hatte die Einstweilige Verfügung bekommen. Obwohl wir ausdrücklich im Antrag und der Verfügung als Prozessbevollmächtigte genannt waren.

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