Der Arztstempel bei Arbeitsunfähigkeit
Gemäß des Lohnfortzahlungsgesetzes und meistens auch aufgrund der Arbeitsverträge müssen Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung eines Arztes beibringen. Die Praxis existierts schon sehr sehr viele Jahre. Bei Arbeitsunfähigkeit ist sodann auch der Stempel des behandelnden Arztes auf der Bescheinigung angebracht und damit hat der Arbeitgeber einen Nachweis, dass er die Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer zu erbringen hat.
Da wir in Deutschland keine anderen Sorgen haben, hat sich der Datenschutz nunmehr dieses Arztstempels angenommen. Denn aufgrund der Facharztbezeichnungen könne der Arbeitgeber möglicherweise schlussfolgern, woran der Arbeitnehmer erkrankt sei. Das unterliege aber dem Datenschutz. Der Krankenkasse müsse eine Diagnose mitgeteilt werden, nicht jedoch dem Arbeitgeber. Befindet sich nun ein Stempel auf der AU-Bescheinigung beispielsweise eines Psychotherapeuten, eines Urologen oder was auch immer für ein Arzt, kann der Arbeitgeber unzulässigerweise was auch immer für Schlüsse ziehen.