eBay – Auktionsabbruch – Lockvögeln und Jäger

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Ein seit geraumer Zeit bestehendes Spannungsfeld befasst Internetauktionsplatt-formen und deren rechtlichen Umgang mit dem Auktionsabbruch. So ist es zum Beispiel oft üblich, einen Gegenstand zu einem extrem niedrigen Preis zur Auktion anzubieten, um so viele potentielle Bieter wie möglich zu dieser Auktion zu locken. Sollte allerdings nicht das gewünschte Ergebnis Stande kommen, neigt der potentielle Verkäufer dazu, sodann die Aktion abzubrechen oder gar mit einem Zweitaccount die Ware zu ersteigern, damit er diese nicht zum Spottpreis verkaufen muss (sogenanntes „shill bidding“, zu deutsch Lockangebote).

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