BuStra versucht es mit Einschüchterung beim Beschuldigten!

Die BuStra, die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes, wirft dem Beschuldigten vor, gewerblich Schrott  gesammelt, verkauft und nicht versteuert zu haben. Bei einer Kontrolle bei einem Schrotthändler waren entsprechende Quittungen des Beschuldigten gefunden worden. Es geht um insgesamt vielleicht 10.000 EUR über mehrere Jahre verteilt.

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Steuerstrafstelle: Mit Kanonen auf Spatzen geschossen

Ein Mandant erscheint mit dem Schreiben einer Steuerstrafstelle. Ihm wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er soll in drei Jahren Einkünfte nicht angegeben haben. Es werden auch gleich die Summen genannt. Es geht um abgelieferten Schrott bei einem Schrotthändler.

Der Mandant erklärt, dass er den Haushalt seines Großvaters nach dessen Tod aufgelöst hat. Dabei war jede Menge Müll und Altmetall zu entsorgen. Da es für das Metall noch Geld gibt, hat er diese Dinge zum Schrotthändler gebracht.

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Nicht reden hilft auch bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung

Nach einer Betriebsprüfung gab die Prüferin den Vorwurf der Steuerhinterziehung beim Steuerberater des geprüften Unternehmens bekannt. Sie teilte mit, dass sie die Prüfung beendet und Meldung an die Steuerstrafstelle geben wird. Sie ist der Auffassung, dass der Vorwurf der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Der Steuerberater teilte der Prüferin daraufhin mit, dass der Mandant zunächst keine weiteren Auskünfte erteilen wird. Eine angesetzte Besprechung wurde durch den Steuerberater abgesagt.

Das Unternehmen wurde schriftlich über den Vorwurf der Steuerhinterziehung informiert. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, was als nächstes seitens des Finanzamtes unternommen werden könnte. Das Unternehmen wurde darüber belehrt, wie es sich verhalten sollte. Es wurde insbesondere der Hinweis gegeben, keine Äußerungen abzugeben, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann die weiteren Schritte beraten.

Was macht das Unternehmen? Es ruft bei der Prüferin an und vereinbart, dass der Besprechungstermin doch stattfinden solle. Der Steuerberater kann daran nicht teilnehmen, da er im Urlaub ist. Das stört aber das Unternehmen nicht.

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Steuerstrafverfahren: Hoeneß kann man nicht umrechnen

In einem aktuellen Steuerstrafverfahren geht es „nur“ um EUR 500.000,00. Weit weg also von den 28,5 Mio. EUR des Herrn Hoeneß.

Der Mandant möchte natürlich vor der Verhandlung wissen, was ihn denn nun erwartet. Aus dem Bauch heraus wird ihm mitgeteilt, dass er mit einer Bewährungsstrafe noch rechnen kann, zwischen sechs Monate und zwei Jahren.

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Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht

Aus aktuellem Anlass sollte man sich tatsächlich mit der Steuerfahndung beschäftigen:

1. Sie sind ein Steuerberater:

Dann besorgen Sie sich die diversen Publikationen der Verbände oder Kammern über Steuerfahndung. Nicht für Sie, denn wenn die Steuerfahndung kommt, schlafen Sie noch. Die Dokumentation ist für Ihre Mitarbeiter. Hoffentlich sind diese mit dem Lesen der Empfehlungen (8 bis 30 engbedruckte Seiten) fertig, bevor die Fahnder mit dem ganzen Zeug und Ihren Computern weg sind. Besonders hilfreich sind rot gemarkerte Hinweise, was die Fahnder alles nicht mitnehmen dürfen. Hoffen Sie, dass die sich auch daran halten.

Oder Sie sind immer über Ihr Funktelefon zu erreichen und können die Fahnder überreden zu warten, bis Sie eintreffen.

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