Umgangsrecht durchsetzen mit Ordnungshaft

Beim Umgangsrecht muss man oft feststellen, dass der gerichtlich geregelte Umgang der Eltern mit dem gemeinsamen Kind nicht eingehalten wird. Leider sind bei Trennungen viele Emotionen im Spiel. Dann wird auch mal schnell das Kind als Waffe eingesetzt. Du bekommst keinen Umgang! So geht es aber nicht. Spätestens wenn das Gericht das Umgangsrecht regelt, sollte mann/frau sich auch dran halten.

Die Gerichte und Rechtsanwälte sehen ein derartig renitentes Verhalten meist vorher und fügen dem Umgangstitel sodann  eine sogenannte „Strafbewehrung“ bei. Die kann bei einer Zuwiderhandlung zu einem Ordnungsgeld und auch zu einer Ordnungshaft führen.

Bei einem Ordnungsgeld lassen es manche ja mal ein wenig darauf ankommen. Allerdings kann eine erheblichen Renitenz beim Umgangsrecht schon dazu führen, dass das Gericht direkt eine Ordnungshaft verhängt. Das bestätigte erst vor kurzem das OLG Celle.

Das dürfte auch eher nachhelfen, als ein Ordnungsgeld. Lasst die Kinder nicht unter dem Streit der Eltern leiden. 

Umgangsrecht