Rechtsanwalt Brachmann ist für Sie an unseren Standorten mit den Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Insolvenzrecht tätig, natürlich gern auch auf anderen Rechtsgebieten. Herr Brachmann ist bereits seit 2009 als Rechtsanwalt tätig und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen. Er bildet sich regelmäßig weiter und verfolgt somit die aktuelle Rechtsentwicklung.

Im Herbst 2002 begann Herr Brachmann das Studium der Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Dresden. Er absolvierte währenddessen multiple Praktika, und schloss im Dezember 2006 das Erste Staatsexamen ab. Bereits während seines Studiums interessierte sich Herr Brachmann besonders für das Familienrecht und Insolvenzrecht. Daran schloss sich die Referendarzeit mit  verschiedenen Ausbildungsstationen an. Nach Abschluss der Referendarausbildung absolvierte er im Jahr 2009 das zweite Staatsexamen.

Im Familienrecht bilden einvernehmliche Scheidungen den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Diese Art der Trennung ist für die Beteiligten, insbesondere für die Kinder, als die Beste zu bezeichnen. Hier wirkt RA Brachmann mit, eine solche Auseinandersetzung gütlich zu führen.

Im Insolvenzrecht sind insbesondere Unternehmer, Kaufleute Geschäftsführer usw. auf fundierten Rat angewiesen. Insolvenzverschleppung, Haftung gegenüber Krankenkassen oder dem Finanzamt, bei solchen Fragen steht Herr Brachmann mit seinem Wissen zur Verfügung. Vor allem sollte der Rat vor einer Insolvenz gesucht werden, so können auch Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine solche zu verhindern.

Vereinbaren Sie einen Termin in einer Kanzlei der R24 am Ort Ihrer Wahl. Lassen Sie sich helfen, wie schon viele andere Mandanten. Herr Brachmann steht Ihnen gern zur Verfügung. Oder nehmen Sie digital Kontakt auf, per E-Mail, über Internet, Fax oder Telefon.

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