Für alle Unternehmen, die einen Warenbestand zu aktivieren haben, gibt es zum Jahresende die selbe Prozedur: die Inventur.
Eine ordnungsgemäße Bestandsaufnahme sollte am Bilanzstichtag oder innerhalb von zehn Tagen vor oder nach diesem Tag durchzuführen sein. Es besteht auch die Möglichkeit, längerfristig vor oder nach diesem Stichtag eine Inventur durchzuführen, wenn eine Fortschreibung beziehungsweise Rückrechnung sichergestellt ist.… Weiterlesen